Seite 9 lenken. In der angefochtenen Verfügung vom 17. Januar 2023 habe sich das Strassenverkehrsamt nicht mit der Stellungnahme des Beschwerdeführers vom 6. Dezember 2022 auseinandergesetzt, welche darauf abgezielt habe, den mit Schreiben vom 25. November 2022 in Aussicht gestellten Führerausweisentzug für immer zu verhindern. Dabei habe es sich nicht um ein Wiedererwägungsgesuch gehandelt.