Es reiche nicht aus, dass das Strassenverkehrsamt auf eine im Zeitpunkt der Verfügung vom 17. Januar 2023 ca. ein halbes Jahr zurückliegende Verfügung (jene vom 19.7.22) verweise, ohne nachvollziehbar zu erwähnen, welche Kategorien, Unterkategorien und Spezialkategorien von der schwerwiegendsten Administrativmassnahme (Sperrfrist für immer) erfasst sein sollten. Wenn einem Landwirt der Führerausweis für die Spezialkategorien G und M für immer entzogen werde (im Rahmen einer Sperrfrist) und er dadurch seine Existenzgrundlage verliere, habe er aufgrund dieser schwerwiegenden Folgen einen absoluten Anspruch auf eine ausreichende