Nachdem er bereits wieder während des Führerausweisentzugs beim Führen eines Motorfahrzeuges erwischt worden sei, habe er am 18. September 2022 bei der Kantonspolizei eine Bewilligung zum Fahren sämtlicher landwirtschaftlicher Maschinen und des "Betriebsautos" innerhalb der Gemeinde beantragt. Seine Ehefrau habe im Schreiben vom 6. Dezember 2022 betont, dass der Beschwerdeführer seinen Beruf ohne Führerausweis nicht mehr ausüben könne, sie könne nicht alle landwirtschaftlichen Fahrzeuge führen, erst recht nicht im steilen Gelände, und der Beschwerdeführer habe sich mit landwirtschaftlichen Maschinen nie etwas zuschulden kommen lassen.