Der Beschwerdeführer habe diese Verfügung nicht angefochten, sie sei rechtskräftig. Es gebe keine Gründe, diese in Wiedererwägung zu ziehen, wofür das Strassenverkehrsamt zuständig wäre. Nachdem er bereits wieder während des Führerausweisentzugs beim Führen eines Motorfahrzeuges erwischt worden sei, habe er am 18. September 2022 bei der Kantonspolizei eine Bewilligung zum Fahren sämtlicher landwirtschaftlicher Maschinen und des "Betriebsautos" innerhalb der Gemeinde beantragt.