H. Dagegen liess A. (im Folgenden: Beschwerdeführer), vertreten durch RA AA., mit Eingabe vom 9. Januar 2024 (act. 1) mit eingangs erwähnten Rechtsbegehren beim Obergericht Beschwerde erheben. I. Mit Schreiben vom 31. Januar 2024 (act. 6) verzichtete das Departement Inneres und Sicherheit (im Folgenden: Vorinstanz) auf eine Vernehmlassung. Mit Schreiben vom 15. Mai 2024 (act. 9) liess sich der Beschwerdeführer nochmals vernehmen. Seite 3 J. Auf die Begründung der gestellten Anträge wird - soweit erforderlich - in den Erwägungen näher eingegangen. Erwägungen