E. Am 2. September 2022 wurde A. wiederum trotz Ausweisentzugs beim Lenken eines Personenwagens angehalten, worauf das Strassenverkehrsamt (im Folgenden: verfügende Behörde) mit Verfügung vom 17. Januar 2023 (act. 7.6.1/1) eine Sperrfrist "für immer" verfügte. F. Gegen diese Verfügung liess A. mit Eingabe vom 6. Februar 2023 (act. 7.6.1) beim Departement Inneres und Sicherheit Rekurs erheben u.a. mit dem Antrag, die Verfügung aufzuheben und zu neuer Beurteilung im Sinne der Erwägungen an die Vorinstanz zurückzuweisen. G. Mit Entscheid vom 7. Dezember 2023 (act. 1.23) wies das Departement Inneres und Sicherheit den Rekurs ab.