D. Am 14. Mai 2022 lenkte A. seinen Personenwagen während des Entzugs des Führerausweises. Mit Verfügung vom 19. Juli 2022 (act. 7.6.15) entzog das Strassenverkehrsamt A. den Führerausweis für unbestimmte Dauer, mindestens 2 Jahre (Sperrfrist vom 14. Mai 2022 bis und mit 13. Mai 2024). Gleichzeitig wurde ihm das Recht aberkannt, Motorfahrzeuge aller Kategorien sowie aller Unter- und Spezialkategorien (inkl. Mofa) zu führen.