C. Am 12. November 2021 lenkte A. trotz Entzugs des Führerausweises einen Personenwagen mit einer qualifizierten Alkoholkonzentration. Mit Verfügung vom 4. Januar 2022 (act. 7.6.12) entzog das Strassenverkehrsamt A. den Führerausweis für die Dauer von 12 Monaten. Zudem untersagte es ihm während dieses Zeitraums das Führen von Motorfahrzeugen aller Kategorien und Unterkategorien sowie der Spezialkategorie F.