A. Am 17. März 2019 lenkte A. im übermüdeten Zustand einen Personenwagen und verursachte dadurch einen Selbstunfall. Mit Verfügung vom 17. Juni 2019 (act. 7.6.4) entzog ihm das Strassenverkehrsamt den Führerausweis für 3 Monate. Während dieses Zeitraums wurde ihm das Führen von Motorfahrzeugen aller Kategorien und Unterkategorien sowie der Spezialkategorie F untersagt.