Gegenstand Führerausweisentzug (Sperrfrist für immer) Beschwerde gegen den Rekursentscheid des Departements Inneres und Sicherheit vom 7. Dezember 2023 Rechtsbegehren a) des Beschwerdeführers: 1. Es sei festzustellen, dass das Departement Inneres und Sicherheit des Kantons Appenzell Ausserrhoden das Rechtsverzögerungsverbot verletzt hat. 2. Ziffer 1 des Rekursentscheides des Departements Inneres und Sicherheit des Kantons Appenzell Ausserrhoden vom 7.12.23 sei aufzuheben.