Aufgrund der Widerhandlung sei in C. ein Fahrverbot ausgesprochen worden. Weiter führt sie aus, dass der Führerausweis beim gegebenen automobilistischen Leumund – der Beschwerdeführer sei bislang einzig für eine leichte Widerhandlung im Jahr 2021 verwarnt worden – für mindestens drei Monate zu entziehen sei, wäre die Widerhandlung auf schweizerischem Boden geschehen. Massnahmeerschwerend falle die sehr deutliche Geschwindigkeitsüberschreitung ins Gewicht, massnahmemildernd die berufliche Angewiesenheit.