C. Mit Schreiben vom 24. November 2023 setzte das Strassenverkehrsamt Appenzell Ausserrhoden (nachfolgend: verfügende Behörde) A. davon in Kenntnis, dass die Geschwindigkeitsüberschreitung im Ausland als schwere Widerhandlung gegen die Strassenverkehrsgesetzgebung zu qualifizieren sei und folglich ein Entzug des Führerausweises für die Dauer von drei Monaten ins Auge gefasst werde. A. wurde eine Frist zur Wahrnehmung des rechtlichen Gehörs eingeräumt (act. 9.9.5).