A. A. überschritt als Lenker eines Personenwagens am 20. September 2023 in B./C. auf der D.- strasse ausserorts die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h nach Toleranzabzug um 43 km/h. B. Das Ordnungsamt des Landkreises E. sprach am 26. Oktober 2023 gegenüber A. eine Geldbusse von 640.00 Euro aus und auferlegte ihm die Verfahrenskosten. Gleichzeitig sprach es ein Fahrverbot von einem Monat Dauer aus. Es übermittelte den Entscheid am 9. November 2023 an das Strassenverkehrsamt Appenzell Ausserrhoden zur Prüfung weiterer Sanktionen in dessen eigener Zuständigkeit (act. 9.9.4).