Gegenstand Führerausweisentzug Beschwerde gegen den Rekursentscheid des Departements Inneres und Sicherheit vom 29. August 2024 Rechtsbegehren a) des Beschwerdeführers (sinngemäss): Es sei darauf zu verzichten, gegenüber dem Beschwerdeführer einen Führerausweisentzug anzuordnen. b) der Vorinstanz: Die Beschwerde sei abzuweisen. c) der verfügenden Behörde: Keine Anträge. Sachverhalt