Im Übrigen zeigt die Beschwerdeführerin nicht auf, über entsprechende wasserbauliche Fachkenntnisse zu verfügen. Das Strassenbauprojekt stellt somit ein geeignetes und erforderliches Mittel dar, um die bestehende Lokalverbindungsstrasse entsprechend den Anforderungen von Art. 3 StrG und Art. 16 Abs. 1 lit. d StrV auszubauen.