Die Detailplanung und Realisierung des Vorhabens wurde/wird durch ausgewiesene Fachpersonen begleitet. Die Vorinstanzen haben plausibel dargelegt, dass ein Bankett auf der Nordseite der D. aufgrund der bestehenden Wanderwegverbindungen, der Sicherheit der schwächeren Verkehrsteilnehmer und des Verlaufs des H. auf der Nordseite der D. geeigneter als auf der Südseite erscheint. Daran ändert auch der Umstand nichts, dass auf der Südseite der D. eine