Seite 10 verunmöglichen. Als Ausgleich für die zwei wegfallenden Abstellplätze sehe das Strassenbauprojekt die Erstellung eines Abstellplatzes vor der Garage und die Erstellung eines zweiten Abstellplatzes am westlichen Rand der Parzelle Nr. xx vor. Hierfür sei auf dem Grundstück der Beschwerdeführerin die Abgrabung des Terrains und die Erstellung einer Stützmauer notwendig. Es müssten Pflanzungen und Befestigungen entfernt werden. Nach Abschluss der Bauarbeiten werde neu angepflanzt. Ausserdem werde der Garagenplatz gesamthaft erneuert.