Die damit verbundenen Einschnitte in den Hang sollen mit Natursteinmauern aufgefangen werden. Damit erweise sich das Strassenbauprojekt als verhältnismässig. 7.2 Die Vorinstanz hält dazu fest, dass der H. für ein Bankett auf der Südseite zusätzlich verbaut oder versetzt werden müsste. Einem solchen Ansinnen würden gewässerschutzrechtliche Gründe entgegenstehen, und dies wäre mit unverhältnismässig hohen Kosten verbunden. Die Erstellung auf der Südseite würde ausserdem die dort vorhandene Strasseneinfahrt verkürzen und die Ein- und Ausfahrt für grössere Fahrzeuge beeinträchtigen oder gar