Lokalverbindungsstrassen sind auf eine Ausbaugeschwindigkeit von 50 bis 80 km/h ausgelegt, verfügen über zwei Fahrstreifen und in der Regel über ein befestigtes Bankett. Der technische Bericht und die Projektpläne beruhen auf einer fachkundigen Beurteilung. Den Fachbehörden steht ein erheblicher Spielraum zu, welchen das Obergericht zu respektieren hat (Urteil des Bundesgerichts 1C_341/2018 vom 16. Januar 2019 E. 2.1). Auszug aus der VSS Norm xz xxy Projektierung, Grundlagen, Strassentyp: Verbindungsstrassen [Grafik]