Die beabsichtigte Erlangung der Sicherheit der Fussgänger durch das Bankett werde bestritten. Die Gefahr erhöhe sich insbesondere dadurch für die Fussgänger, da gemäss Projektplanung das begehbare Bankett auf der Talseite angebracht werden soll und damit die den Berg hinauffahrenden Fahrzeuge, welche die Geschwindigkeit erhöhten, um vermeintlich besser den Anstieg von bis zu 12-13 % Steigung zu schaffen, unmittelbar an den Fussgängern vorbeifahren würden. Die Beschwerdeführerin habe sich bereits vor Jahren beim Strassenverkehrsamt beschwert, da regelmässig Katzen überfahren worden seien.