Seite 7 zeleinwüchse). Es sei davon auszugehen, dass der Ist-Zustand im Technischen Bericht zutreffend dargestellt werde. Ebenso sei an sich unstrittig, dass die D. Nr. xy den technischen Anforderungen einer LVS nicht entspreche. Das Strassenbauprojekt sehe keine Änderung der Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h vor. Da es sich um eine ausgesprochene Nebenstrecke handle, sei nicht mit einer nennenswerten Zunahme des Schwerverkehrs zu rechnen.