a) sowie einen allfälligen Landerwerbsplan (lit. b). Wer private Rechte abtreten muss, wird mit schriftlicher Anzeige von der öffentlichen Auflage und vom Enteignungsbegehren in Kenntnis gesetzt. Die persönliche Anzeige gilt als Einleitung des Enteignungsverfahrens. Gemäss Art. 1 Abs. 3 der Strassenverordnung (StrV, bGS 731.111) dienen Lokalverbindungsstrassen (LVS) dem gemischten Verkehr. Sie stellen lokale Verbindungen innerhalb von Ortschaften und Siedlungsgebieten her. Ausserhalb besiedelter Gebiete ergänzen und verfeinern sie das übergeordnete Strassennetz. Innerhalb besiedelter Gebiete übernehmen sie auch Sammelund Erschliessungsfunktion.