Abbildung 4: Eingang zum Obergericht auf der Südwestseite des Fünfeckpalasts. Seite 6 2.4 Daraus ergibt sich, dass das besagte "Postbüro" weder räumlich noch funktionell dem Obergericht zuzuordnen ist. Die Behörden im Kanton Appenzell Ausserrhoden sind nicht verpflichtet, einen separaten Brief- oder Ablagekasten zur Verfügung zu stellen.