2.2 Der Rekursentscheid vom 27. Mai 2024 wurde dem Rechtsvertreter der Beschwerdeführerin gemäss Darstellung in der Beschwerde am 29. Mai 2024 eröffnet, womit die Beschwerdefrist unbestrittenermassen am Freitag, 28. Juni 2024 ablief. Der Rechtsvertreter informierte die Obergerichtskanzlei am Montag, 1. Juli 2024, telefonisch, dass er am 28. Juni 2024 zwischen 20.00 und 21.00 Uhr einen Brief unter der Türe des Postbüros im Fünfeckpalast durchgeschoben habe. Der Briefumschlag, in welchem die Beschwerdeschrift enthalten war, befand sich am Montagmorgen, 1. Juli 2024, im Postbüro (vgl. Aktennotiz vom 1. Juli 2024;