2. Dagegen liess die Stockwerkeigentümerschaft A. (im Folgenden: Beschwerdeführerin), vertreten durch RA AA., Beschwerde beim Obergericht erheben. Die Beschwerde (act. 1) datiert vom 28. Juni 2024; beim Obergericht ging sie am 1. Juli 2024 ein. 3. Am 1. Juli 2024 informierte der Rechtsvertreter der Beschwerdeführerin die Gerichtskanzlei telefonisch, dass er am 28. Juni 2024 zwischen 20.00 und 21.00 Uhr die Beschwerde unter dem Beisein eines Zeugen unter der Türe des Postbüros im Fünfeckpalast durchgeschoben habe (act. 5).