2.3 Es ist mit dem Rechtsvertreter der Beschwerdeführerin darin übereinzugehen, dass beim Fünfeckpalast kein Briefkasten des Obergerichts vorhanden ist. Der als "Postbüro" bezeichnete Raum liegt wie die Kantonsbibliothek im Erdgeschoss des Fünfeckpalasts direkt neben dem Innenhof. Der Rechtsvertreter verkennt jedoch, dass es sich diesem "Postbüro" weder um eine Poststelle der Schweizerischen Post noch einen gerichtsinternen Postraum handelt, welcher als Postabgabestelle für externe Kunden zur Verfügung steht. Das Postfach des Obergerichts befindet sich vielmehr in der Postfiliale im Dorfladen an der Speicherstrasse.