Seite 1/3 Gerichtsentscheid AR GVP 36/2024, Nr. 3874 Rechtsvertreter an, dass er den Brief am 28. Juni 2024 um ca. 21 und 22 Uhr unter der Tür durchgeschoben habe. Er habe vorgängig einen Briefkasten gesucht, aber keinen gefunden. Zudem sei ein Zeuge dabei gewesen, welcher bestätigen könne, dass kein Briefkasten beim Obergericht habe vorgefunden werden können. Daher sei die Beschwerde im Erdgeschoss des Fünfeckpalastes neben der Bücherei bei der Türe, auf der gross "Poststelle" stehe, durchgeschoben worden.