Die Eingabe kann der Behörde während der Bürozeiten unmittelbar übergeben werden. Die Behörde ist jedoch nicht verpflichtet, Eingaben ausserhalb der Bürozeiten entgegenzunehmen. Stellt die entsprechende Behörde einen Brief- oder Ablagekasten zur Verfügung, kann die Eingabe auch bis Mitternacht des letzten Tages der Frist in diesen Briefkasten eingeworfen werden.