Jedoch kam sie zum Schluss, dass diese ihren öffentlich-rechtlichen und privat-rechtlichen Verpflichtungen seit ihrer Einreise in die Schweiz nicht nachkomme, da sie gemäss dem Auszug des Betreibungsamts M. vom 5. Oktober 2020 verschuldet sei (16 Betreibungen und Pfändungen im Gesamtbetrag von Fr. 18'267.15 sowie 3 nicht getilgte Verlustscheine im Betrag von Fr. 3'145.90). Mit Entscheid vom 25. Mai 2020 habe das Kantonsgericht den Konkurs über das Vermögen der Beschwerdeführerin 1 eröffnet, welcher mangels Aktiven eingestellt worden sei.