CARONI/SCHEIBER/PREISIG/PLOZZA, Migrationsrecht, 5. Aufl., 2022, N. 988). Nicht jeder Bezug von Sozialhilfeleistungen durch selbständigerwerbende Bürger aus EU-/EFTA-Staaten muss einen Widerruf der Bewilligung nach sich ziehen, namentlich darf kein Mindesteinkommen vorausgesetzt werden. Die betroffene EU/EFTA Bürgerin hat die Ausübung einer selbständigen Erwerbstätigkeit, nicht