L. Mit Schreiben vom 8. August 2023 (act. 15) teilte der ehemalige Rechtsvertreter der Beschwerdeführer mit, dass der Beschwerdeführerin 1 und ihrem Ehegatten das Aufenthaltsbestimmungsrecht über die Beschwerdeführer 2 und 3 und J. (geb. am 7. Dezember YYYY) superprovisorisch entzogen worden sei. Gleichzeitig beantragte er, das Beschwerdeverfahren vorläufig zu sistieren. M. Auf die Begründung der gestellten Anträge wird - soweit erforderlich - in den Erwägungen näher eingegangen. Erwägungen