H. Mit Entscheid vom 23. März 2023 (act. 2) wies das Departement Inneres und Sicherheit den Rekurs ab. Gleichzeitig verfügte es, dass A. - welche zwischenzeitlich J. geheiratet hat -, die Schweiz innert 30 Tagen ab Rechtskraft des Entscheids zu verlassen habe. I. Gegen diesen Rekursentscheid liessen A., B. und C., D., E. sowie F. (im Folgenden: Beschwerdeführer 1-6), alle vertreten durch RA K., mit Eingabe vom 24. April 2023 (act. 1) mit eingangs erwähnten Rechtsbegehren beim Obergericht Beschwerde erheben. Der Rechtsvertreter teilte dabei mit, dass das Mandatsverhältnis nach Abschluss und Versand der Beschwerde niedergelegt worden sei.