F. Mit Verfügung vom 6. Oktober 2020 (act. 8.1.1) widerrief das Amt für Inneres, Abteilung Migration, die bis zum 28. Februar 2023 gültigen Aufenthaltsbewilligungen von A., B. und C.. Zudem wies es die Gesuche von D., E. sowie F. ab. Gleichzeitig verfügte es, dass A. und ihre Kinder die Schweiz innert 30 Tagen ab Rechtskraft der Verfügung zu verlassen hätten. G. Dagegen liessen A., B. und C., D., E. sowie F., alle vertreten durch RA K., mit Eingabe vom 27. Oktober 2020 (act. 8.1) beim Departement Inneres und Sicherheit Rekurs erheben u.a. mit dem Antrag, die Verfügung aufzuheben.