Diese umfangreichen Feststellungen fanden lediglich in Ziff. 3 und 4 in Bezug auf die Mängel des Qualitätssicherungssystems Niederschlag im Dispositiv, wobei sich die Begründung dieser Dispositivziffern erst nach vertieftem Studium der umfangreichen Verfügung in E. 45 finden lässt. In E. 62-63 wird schliesslich die Kontrollgebühr festgelegt, welche in Ziff. 5 des Dispositivs in Rechnung gestellt wird. Damit werden in der Verfügung vom 12. Mai 2022 verschiedene informelle Amtshandlungen, Anträge und Verfahren miteinander vermischt, ohne dass dies im Titel der Verfügung und im verbindlichen (und anfechtbaren) Dispositiv hinreichend zum Ausdruck kommt.