In E. 13 wird dem Gesuch der Beschwerdeführerin um Behandlung der Aufsichtsbeschwerde stattgegeben und die hängige Aufsichtsbeschwerde als erledigt betrachtet. In Ziff. 2 des Dispositivs wird diese Aufsichtsbeschwerde nicht erwähnt, jedoch festgehalten, dass die Beurteilung des Kontrolleurs durch eine ausserkantonale Kantonstierärztin erfolgt sei. In E. 18-61 der Erwägungen werden dann auf rund 18 Seiten die Ergebnisse der Kontrolle vom 9. August 2021 erläutert und Mängel festgestellt, welche als "wesentlich", geringfügig" oder "schwerwiegend" eingestuft werden. Diese umfangreichen Feststellungen fanden lediglich in Ziff.