H. Dagegen liess die A. AG, vertreten durch Rechtsanwältin AA. mit Eingabe vom 2. Juni 2022 (act. 8.1) beim Departement Gesundheit und Soziales Rekurs erheben u.a. mit dem Antrag die Verfügung aufzuheben und diese für nichtig, eventuell für ungültig zu erklären. Zudem seien Dr. B. und der Kantonstierarzt Dr. C. betreffend die Rekurrentin dauerhaft in den Ausstand zu versetzen. I. Mit Entscheid vom 14. Februar 2023 (act. 3.1) wies das Departement Gesundheit und Soziales den Rekurs ab, soweit es darauf eintrat.