Seite 3 weisung im Rahmen ihres QS-Systems zu erlassen habe, worin aufgezeigt werde, wie und durch wen die für die Überprüfung der TAM-Vereinbarungen notwendigen TAM-Besuche jährlich organisiert, durchgeführt und dokumentiert würden (Ziff. 3). Dem Veterinäramt sei bis zum Ablauf der Frist nach Dispositiv Ziffer 3 eine Kopie zuzustellen (Ziff. 4). Für die Kontrolle vom 9. August 2021 wurde zudem eine Gebühr von CHF 972.00 in Rechnung gestellt (Ziff. 5).