G. Mit Verfügung vom 12. Mai 2022 (act. 3.3) betreffend die Kontrolle der tierärztlichen Privatapotheke vom 9. August 2021 wies das Veterinäramt des Kantons Appenzell Ausserrhoden die Ausstandsbegehren gegen B. und C. ab (Ziff. 1 und 2). Gleichzeitig ordnete es an, dass die A. AG innerhalb von drei Monaten ab Inkrafttreten dieser Verfügung eine Arbeitsan-