E. Mit Schreiben vom 21. Februar 2022 (act. 8.6.D34) beantragte die A. AG beim kantonalen Veterinäramt, das streitgegenständliche Verfahren um die Schein-Apothekenkontrolle vom 9. August 2021 abzuschreiben und zeitnah eine korrekte Apothekenkontrolle (ohne Mitwirkung des befangenen Dr. B.) durchzuführen. Eventuell sei Dr. C. in den Ausstand zu versetzen.