a) der Beschwerdeführerin: 1. Die angefochtene Verfügung der Vorinstanz vom 14.02.2023 (Verfahrensnummer 4000.2022-0096) sei aufzuheben; 2. Es sei die Verfügung des Veterinäramts vom 12.05.2022 aufzuheben und für nichtig, eventuell für ungültig zu erklären und das bisherige Verfahren Apothekenkontrolle Beschwerdeführerin vom 09.08.2021 (Verfahrensnummer Vorinstanz 4000.2022-0096) sei abzuschreiben, eventuell aufzuheben; 3. Dr. B., Hilfsperson des Veterinäramts AR, sei betreffend die Beschwerdeführerin dauerhaft in den Ausstand zu versetzen;