Die Gemeinde C. könne auf keinen vorhandenen Tarif für zu entschädigende Unterhaltskosten zurückgreifen. Es werde auf flächendeckende nationale Statistiken für Strassenflächen zurückgegriffen, die der Topografie C. und ihren Liegenschaften nicht entgegenkämen. Die Strassenbenutzer würden sich auf der gesamten Strassenfläche von rund 260 m2 verteilen.