Seite 6 anhand von Pauschalisierungen sei aufgrund der verweigerten Mitwirkung nicht zu beanstanden. Es bestünden keine Anhaltspunkte, wonach der Entscheid des Ressorts Tiefbau/Umweltschutz als sachlich nicht vertretbar beurteilt werden müsste. Insbesondere werde dem Zweck der Beiträge an den Unterhalt der öffentlichen Strassen und Wege im privaten Eigentum entsprochen.