Mangels detaillierter Erfassung der Arbeitsleistung durch die Beschwerdeführer, könne die Notwendigkeit der Arbeiten nicht beurteilt werden. Das Ressort Tiefbau/Umweltschutz habe eine Studie des schweizerischen Verbands für kommunale Infrastruktur beigezogen, um die zu entschädigenden Unterhaltskosten festzustellen und mit dem maximalen Ansatz von Fr. 5.60 pro Quadratmeter und Jahr gerechnet. Dabei sei auch der Winterdienst mitentschädigt. Das Ressort Tiefbau/Umweltschutz habe die Länge des Fussweges (52.5 m) mit einer gewöhnlichen Wegbreite von 2 m berechnet, was eine Fläche von 105 m2 ergebe.