Wäre ein Arbeitspensum von 20 % nötig, um den betrieblichen Unterhalt zu gewährleisten, müsste das Gemeinwesen erheblich mehr Personal beschäftigen. Zudem sei nicht jeder Aufwand anteilsmässig zu bezahlen, sondern nur der notwendige Unterhalt, welcher die sichere Benutzung des Fusswegs ermögliche. Mangels detaillierter Erfassung der Arbeitsleistung durch die Beschwerdeführer, könne die Notwendigkeit der Arbeiten nicht beurteilt werden.