Unterhaltsbeiträge der Gemeinde könnten nicht dazu dienen, dass ein Eigentümer Gewinn bewirtschafte. Somit könnten nicht Stundenansätze kommerzieller Anbieter von Reinigungsarbeiten verrechnet werden. Der geltend gemachte Aufwand von 440 Stunden für das Jahr 2020 erscheine ebenfalls zu hoch. Dies würde rund 70 Minuten Arbeit pro Tag für beide Parzellen bedeuten, was einem Arbeitspensum von 20 % entspreche. Wäre ein Arbeitspensum von 20 % nötig, um den betrieblichen Unterhalt zu gewährleisten, müsste das Gemeinwesen erheblich mehr Personal beschäftigen.