E. Mit Beschluss vom 6. Juli 2021 (act. 6.1.2) wies der Gemeinderat C. den Rekurs ab. Zudem erhob er Verfahrenskosten von Fr. 300.--. F. Dagegen erhoben A. und die B. mit Eingaben vom 15. Juli 2021 (act. 6.1) und 16. August 2021 (act. 6.5) beim Departement Bau und Volkswirtschaft Rekurs mit dem Antrag, den Beschluss aufzuheben und eine gütliche, befriedigende Einigung anzustreben. G. Mit Entscheid vom 24. Januar 2023 (act. 2.1) hiess das Departement Bau und Volkswirtschaft den Rekurs in Bezug auf die erhobenen Verfahrenskosten gut und wies ihn im Übrigen ab.