B. Mit Eingabe vom 7. Februar 2021 (act. 6.4/5c) beantragten A. und die B. beim Ressort Tiefbau/Umweltschutz der Gemeinde C. für das Jahr 2020 einen Gemeindebeitrag von Fr. 8'290.20 an die Unterhaltskosten für den auf den Parzellen Nrn. 0001 und 0003 liegenden Fusswegabschnitt. C. Mit Verfügung vom 6. April 2021 (act. 6.4.1) stellte das Ressort Tiefbau/Umweltschutz den Gesuchstellern einen Unterhaltsbeitrag von Fr. 235.20 für das Jahr 2020 in Aussicht. D. Dagegen erhoben A. und die B. mit Eingabe vom 15. April 2021 (act. 6.4.2) beim Gemeinderat C. Rekurs.