0004, 0005, 0003, 0001 und 0006 zur E. Auf dieser Wegverbindung ist im Grundbuch der Gemeinde C. ein öffentliches Fusswegrecht angemerkt. Zudem ist der Weg im Bereich der Parzellen Nrn. 0001 und 0003 im Strassenverzeichnis der Gemeinde C. als öffentlicher Weg klassiert, welcher die E. mit der Durchgangsstrasse verbindet. Nach dem kantonalen Richtplan Wanderwegnetz wird der Fussweg auf den Parzellen Nrn. 0001 und 0003 ausserdem von einem Wanderweg überlagert. Im nördlichen Teil der Parzelle Nr. 0003 führt eine Abzweigung dieses Wegs in östlicher Richtung über ein Fliessgewässer (Glatt).