24 Abs. 1 AT auf Fr. 200.-- zu kürzen ist. Damit ergibt sich ein Honorar von Fr. 4050.-- Dazu kommen die Barauslagen von Fr. 16.30 sowie 7.7% für die Mehrwertsteuer, was zu einer Entschädigung von Fr. 4'379.50 führt. Für die Ausarbeitung der Stellungnahmen im vorliegenden Verfahren hat RA AA. Kostennoten in der Höhe von insgesamt Fr. 1'122.-- mit einem Aufwand von 5.1 Stunden eingereicht, bei welchen der Stundenansatz wiederum auf Fr. 200.-- zu kürzen ist. Dazu kommen die Barauslagen von Fr. 9.30 sowie 8% für die Mehrwertsteuer für das Jahr 2024, woraus sich eine zusätzliche Entschädigung von Fr. 1'221.80 ergibt.