Insofern erscheint es angemessen, den Referenzbetrag für den Kläger auf Fr. 50.00 pro Tag festzusetzen. Im Weiteren ist zu beachten, dass der Kläger wegen Missachtung eines rechtskräftigen Einreiseverbots und rechtswidrigen Aufenthalts in der Schweiz festgenommen wurde. Mitunter musste er mit einer Inhaftierung und Ausschaffung rechnen, womit kein Haftschock ersichtlich ist, welcher allenfalls durch eine Entschädigung auszugleichen wäre. Zudem ist zu berücksichtigen, dass sich der Kläger seit seiner Ankunft in der Schweiz in einer illegalen Situation befindet.